Zu Hause leben…
…..das ist auch Menschen im Wachkoma mit schwersten Beeinträchtigungen in vielen Fällen möglich und eine förderliche Lebenssituation für Betroffene und für Angehörige. Dabei ist vieles zu bedenken und es sind eine Reihe von Voraussetzungen zu schaffen.
Häusliche Versorgung heißt nicht unbedingt, dass Angehörige den Betroffenen tatsächlich vollständig selbst pflegen. Für die Pflege im engeren Sinne kann man in den meisten Fällen auf Unterstützung durch pflegerische Fachkräfte, aber auch auf erfahrene angelernte Kräfte zurückgreifen.
Durch Hausbesuche kann die ärztliche und therapeutische Versorgung mit Physio- und Ergotherapie, sowie Logopädie, auch zu Hause gewährleistet werden. Die Aufgabe von Angehörigen liegt dann insbesondere in Organisation und Koordination, vor allem aber in der Gestaltung des Alltags.
Eine Versorgung zu Hause erfordert von Angehörigen ein sehr hohes Engagement, und die Bereitschaft, eine große Verantwortung zu übernehmen.
Ähnlich wie bei Versorgung und Betreuung von Kindern muss man auf vieles, auf sehr vieles, verzichten und bereit sein, einschneidende Einschränkungen der eigenen Freiheit und Spontanität zu akzeptieren. Aber ähnlich wie auch im Falle von Kindern liegen darin Chancen auf Zufriedenheit, Ruhe und auch Glück, soweit man davon angesichts eines solchen Schicksals überhaupt reden kann.
Niemand sollte sich ohne gründliche Vorbereitung und Abwägung für eine Versorgung zu Hause entscheiden, aber auch niemand sollte dies vorschnell verwerfen.
In unserem Bundesverband Schädel-Hirnpatienten in Not e. V. finden Sie sowohl Fachkräfte als auch Menschen mit vielfältigen Erfahrungen in einer solchen außerordentlichen Lebenssituation, von denen Sie Informationen und Beratung erhalten können - und auch Unterstützung bei der sorgfältigen Planung eines solchen Schrittes.
Nehmen Sie unbedingt eine individuelle Beratung in Anspruch, bevor Sie Ihre Entscheidung treffen.
Sollte sich im Laufe der Zeit herausstellen, dass eine patientengerechte Versorgung zu Hause nicht möglich ist, kann immer noch in eine Pflegeeinrichtung gewechselt werden.
Die folgenden Hinweise mit der Überschrift „Der Weg in die häusliche Versorgung“ sollen als Unterstützung für Betroffene und Angehörige sowie als erste Checkliste dienen.
Der Weg in die häusliche Versorgung
Patienten, die während der Frührehabilitation sowohl von der Trachealkanüle, als auch von der Beatmung abtrainiert werden konnten, sind in der Regel keine „Intensiv-Patienten“ mehr. Eine Versorgung zu Hause wird hier finanziell von der Pflegeversicherung mit getragen, aber nicht zu 100 % abgedeckt.
Jedoch erstattet die Krankenkasse Kosten für notwendige Behandlungspflege, z.B. wenn der Pflegedienst behandlungspflegerische Maßnahmen übernimmt wie Verbände, Versorgung von Kathetern und Magensonden, ….
www.g-ba.de/informationen/richtlinien/11/
Die Vorbereitungen und die Voraussetzungen von nicht intensivpflichtigen Patienten für die Pflege zu Hause sind in der Regel ähnlich wie bei der Versorgung von Patienten mit (noch) notwendiger Intensiv-Versorgung.
Ausnahme ist: Sie brauchen keinen Intensiv- bzw. 24-Std.-Pflegedienst. Ein normaler Pflegedienst mit Erfahrung im Umgang mit schwerst-pflegebedürftigen Menschen kann hier gesucht und beauftragt werden.
Wichtige Vorüberlegungen für die Versorgung zu Hause:
Regelmäßig bieten wir regional für unsere Mitglieder, die pflegende Angehörige sind, kostenlose Pflegekurse an. In Zusammenarbeit mit unseren Mitglieds-Einrichtungen und Therapeuten haben wir die Möglichkeit spezielle Themen anzubieten und auch hier den Erfahrungsaustausch zwischen den betroffenen Angehörigen mit einzubeziehen. Erfragen Sie die aktuellen Termine in unserer Geschäftsstelle.
Bundesverband Schädel-Hirnpatienten in Not e.V. | Deutsche Wachkoma Gesellschaft | Bayreuther Straße 33 | 92224 Amberg | Tel. +49 (0) 96 21/6 36 66 | Fax +49 (0) 96 21/6 36 63
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Der Internetauftritt wurde 2016 im Rahmen der Selbsthilfeförderung nach § 20 h Sozialgesetzbuch V finanziert durch die BARMER. Gewährleistungs- oder Leistungsansprüche gegenüber der Krankenkasse können daraus nicht erwachsen. Für die Inhalte und Gestaltung ist der Bundesverband Schädel-Hirnpatienten in Not e.V. verantwortlich.
(Siehe „Leistungen der Pflegeversicherung“ unter: www.bmg.bund.de)
Diese Kosten kann der Pflegedienst mit der Krankenkasse direkt abrechnen. (siehe hierzu auch: Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) über die Verordnung von häuslicher Krankenpflege unter: www.g-ba.de/informationen/richtlinien/11/)
Wichtige Vorüberlegungen für die Versorgung zu Hause:
Regelmäßig bieten wir regional für unsere Mitglieder, die pflegende Angehörige sind, kostenlose Pflegekurse an. In Zusammenarbeit mit unseren Mitglieds-Einrichtungen und Therapeuten haben wir die Möglichkeit spezielle Themen anzubieten und auch hier den Erfahrungsaustausch zwischen den betroffenen Angehörigen mit einzubeziehen. Erfragen Sie die aktuellen Termine in unserer Geschäftsstelle.
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