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Formen der stationären Versorgung in einer Pflegeeinrichtung

Art und Weise der stationären Versorgung in Pflegeheimen ist grund­sätzlich bundesweit in Sozialgesetzbuch geregelt. Die Details der Ausge­staltung ist aber Sache der Länder und damit jeweils unterschiedlich. Dennoch kann man drei Formen der Versorgung unterscheiden, die kurz beschrieben und gegeneinander abgewogen werden.

PDF Fassung einer Grundinformation von Doris Klein und Dr. Peter Boy über Formen der stationären Vorsorgung für Menschen im Wachkoma. (Nur für Mitglieder)
 
 
 
Inhaltverzeichnis
Einleitung | Allgemeine Pflegeeinrichtungen | Spezialstationen | Phase F | Statt einer Schlußbetrachtung
 
 
 

Einleitung

 
  Grundlage der Versorgung ist ein Rahmenvertrag, den jedes Land, die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger und die Spit­zen­verbände der Sozialträger abschließen. Auf dieser Basis wird dann für jedes Heim, das an der Pflegeversorgung teilnehmen möchte, ein Versor­gungsvertrag abgeschlossen, in dem Art und Umfang der zu erbringen­den Leistungen und die dafür zu berech­nen­den Kosten in Form eines Tagessatzes festge­legt werden. Diese sind von Ein­rich­tung zu Ein­richtung unterschiedlich und richten sich danach, was die Einrichtung an Leistungen in den Ver­handlungen anbietet und was davon von den Sozial­trägern akzeptiert wird. Für Details sollte man sich eine Preis­übersicht geben las­sen, die Aus­kunft über die im Tagessatz enthalte­nen Grundleistungen und die Zu­satz­leistungen gibt. Darüber hinaus haben fast alle Einrichtungen einen Pflege­leit­faden oder Pfle­ge­leitbild, manchmal auch als Präambel bezeich­net, in dem die allgemeinen Prinzipien und Ziele für die Pflege vorgestellt werden. Die sind zwar oft eher unverbindlich formuliert, geben aber einen ersten Eindruck.

Aufgrund der gesetzlichen Konstruktion sind die Verhältnisse im Detail in jedem Bun­desland anders geregelt und unterscheiden sich auch noch von Ein­richtung zu Ein­richtung.

Unbeschadet davon kann man prinzipiell drei Varianten einer stationären Versor­gung unterscheiden:

  • Versorgung durch einzelne Plätze in einer allgemeinen Pflege­ein­richtung

  • Versorgung in einer allgemeinen Pflegeeinrichtung mit einem Sonder­kon­tingent an Spezialplätzen für Wachkoma-Betroffene oder Schwerst-Pfle­gebedürftige

  • Versorgung in einer Einrichtung der Phase F, die sich auf eine Langzeit-Rehabilitation auf Basis von Qualitäts­stan­dards spezia­li­siert hat

Der Begriff der Phase F wird oftmals nicht präzise benutzt. Manche bezeichnen damit jede Form der Langzeitversorgung. Hier ist damit eine langfristige, zu­stands­er­haltende und rehabilitative Versorgung, entsprechend der Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) gemeint.

Die drei Formen unterscheiden sich vor allem im Personalschlüssel, also wieviele Pflegekräfte je Bewohner über die gesetzliche Mindestanforderung von 50% hin­aus vorhanden sind. Ein weiterer Unterschied liegt in dem geforderten Verhältnis von Pflegekräften mit einer beruflichen Vollausbildung (Kran­kenpflege oder Altenpflege) zu Pflegekräften mit Kurzaus­bildung oder angelernten Kräften.

Man kann nicht von vorne herein eine der Alternativen als immer die Beste an­sehen. Es ist auch nicht gesagt, dass die Qualität der Pflege in Ein­rich­tungen mit hohem Anteil an Pflegekräften mit Vollausbildung besser ist. Manchen Ein­rich­tungen gelingt es, trotz eher knapper Aus­stattung eine von der Sache her gute Arbeit zu leisten1. Und manche Spe­zialeinrichtung ist trotz besonderer perso­nel­ler, räumlicher und sach­licher Ausstattung nicht in der Lage, die Versorgung in der Praxis auch gut zu organisieren. Das ist alles sehr von der jeweiligen Ein­rich­tung und letztendlich von Qualifikation und Engagement des tatsächlich vorhan­denen Personals, vor allem der Leitung, abhängig. Das bezieht sich insbe­sondere da­rauf, wie gut die Abläufe organisiert sind, und es ist eine Frage der regel­mäßi­gen Fortbildung und der Begleitung der Pflegekräfte, bspw. in Super­visions- und Balint- Gruppen.

Allerdings wird eine Einrichtung mit geringer „Fachquote“, dem Anteil von Pflegekräften mit Vollausbildung, nur in begrenztem Umfang in der Lage sein, Leistungen der Behandlungspflege zu erbringen, für die eben nur eine Fachkraft eingesetzt werden darf. Und davon gibt es gerade bei Menschen im Wachkoma eine große Zahl.

Wenn man früh genug anfängt, sich mit einer Unterbringung in einer Einrichtung zu beschäftigen und nicht auf­grund sich überstürzender Ereignisse kurzfristig neh­men muss, was ver­fügbar ist, wird man be­zogen auf den jeweiligen Einzelfall die Vor- und Nachteile gegenein­an­der abwä­gen müssen und eine Entscheidung treffen, die unter den ge­gebe­nen Um­stän­den „relativ“ optimal ist. Im folgenden sollen dazu einige Anregungen gegeben werden.

Neben den genannten „traditionellen“ Institutionen gibt es noch alter­na­tive For­men, etwa Wohngemeinschaften von Betroffenen, wo die Ver­sorgung zwar auch durch Dritte durchge­führt und gesichert wird (also nicht durch Angehörige, was eher einer häuslichen Versorgung entsprä­che), aber nicht in einer klassischen In­sti­tution. Träger ist auch meist nicht einer der großen Wohl­fahrts­verbände, son­dern ein für diesen Zweck gegründeter Verein mit starkem Selbsthilfe- und Selbst­organisa­tions­charakter. Diese Formen sind aber zur Zeit noch sehr selten an­zu­treffen.

Eines ist jedenfalls so gut wie sicher: Das wünschenswerte Optimum wird man nicht finden. Es werden immer Kompromisse notwendig sein.


1 Dies belegt auch eine Studie über die Betreuung von Menschen im Wachkoma, siehe: Christel Bienstein: Menschen im Wachkoma. In: Peter Nydahl (Hrsg): Wachkoma. Betreuung, Pflege und Förderung eines Menschen im Wachkoma, Urban&Fischer 2005, S. 8 – 16, insb. S. 13
 

 
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Weitere Informationen

  
  Doris Klein
Doris Klein
 
  
  Doris Klein ist Mitglied im Vorstand des Bundesverbandes und war während ihres aktiven Beruflebens als Pflegedienstleitung und als Heimleiterin in großen Einrichtungen tätig.

Das St. Franziskus Altenpflegeheim
ist Beispiel einer Einrichtung der Altenpflge mit Spezialplätzen für Menschen im Wachkoma.

Der Alpenpark Kiefersfelden
ist ein Beispiel, wie sich eine Pflegeeinrichtung auf die Betreuung von Menschen im Wachkoma einstellen kann.

Das Wohn- und Pflegezentrum Lindenhof
in Eschwege ist ein Beispiel einer Phase F Einrichtung, die sich systematisch mit Qualitätssicherung beschäftigt.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte
hat eine Stellungnahme zu notwendigen politischen Entscheidungen erarbeitet, um Voraussetzungen für eine menschenwürdige Pflege insbesondere im Alter zu schaffen.

 
  
  

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   PDF Fassung dieses Beitrags von Doris Klein und Dr. Peter Boy über Formen der stationären Vorsorgung für Menschen im Wachkoma.
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