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Grundlage der Versorgung ist ein Rahmenvertrag, den jedes Land,
die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger und die
Spitzenverbände der Sozialträger abschließen.
Auf dieser Basis wird dann für jedes Heim, das an der
Pflegeversorgung teilnehmen möchte, ein Versorgungsvertrag
abgeschlossen, in dem Art und Umfang der zu erbringenden
Leistungen und die dafür zu berechnenden Kosten in
Form eines Tagessatzes festgelegt werden. Diese sind von
Einrichtung zu Einrichtung unterschiedlich und richten
sich danach, was die Einrichtung an Leistungen in den Verhandlungen
anbietet und was davon von den Sozialträgern akzeptiert
wird. Für Details sollte man sich eine Preisübersicht
geben lassen, die Auskunft über die im Tagessatz
enthaltenen Grundleistungen und die Zusatzleistungen
gibt. Darüber hinaus haben fast alle Einrichtungen einen
Pflegeleitfaden oder Pflegeleitbild, manchmal
auch als Präambel bezeichnet, in dem die allgemeinen
Prinzipien und Ziele für die Pflege vorgestellt werden. Die sind
zwar oft eher unverbindlich formuliert, geben aber einen ersten
Eindruck.
Aufgrund der gesetzlichen Konstruktion sind die Verhältnisse
im Detail in jedem Bundesland anders geregelt und unterscheiden
sich auch noch von Einrichtung zu Einrichtung.
Unbeschadet davon kann man prinzipiell drei Varianten einer
stationären Versorgung unterscheiden:
Versorgung durch einzelne Plätze in einer allgemeinen
Pflegeeinrichtung
Versorgung in einer allgemeinen Pflegeeinrichtung mit einem
Sonderkontingent an Spezialplätzen für
Wachkoma-Betroffene oder Schwerst-Pflegebedürftige
Versorgung in einer Einrichtung der
Phase F, die sich auf eine Langzeit-Rehabilitation auf Basis von
Qualitätsstandards spezialisiert hat
Der Begriff der Phase F wird oftmals nicht präzise
benutzt. Manche bezeichnen damit jede Form der Langzeitversorgung.
Hier ist damit eine langfristige, zustandserhaltende
und rehabilitative Versorgung, entsprechend der
Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR)
gemeint.
Die drei Formen unterscheiden sich vor allem im Personalschlüssel,
also wieviele Pflegekräfte je Bewohner über die gesetzliche
Mindestanforderung von 50% hinaus vorhanden sind. Ein weiterer
Unterschied liegt in dem geforderten Verhältnis von
Pflegekräften mit einer beruflichen Vollausbildung
(Krankenpflege oder Altenpflege) zu Pflegekräften mit
Kurzausbildung oder angelernten Kräften.
Man kann nicht von vorne herein eine der Alternativen als immer
die Beste ansehen. Es ist auch nicht gesagt, dass die Qualität
der Pflege in Einrichtungen mit hohem Anteil an
Pflegekräften mit Vollausbildung besser ist. Manchen
Einrichtungen gelingt es, trotz eher knapper Ausstattung
eine von der Sache her gute Arbeit zu leisten.
Und manche Spezialeinrichtung ist trotz besonderer
personeller, räumlicher und sachlicher
Ausstattung nicht in der Lage, die Versorgung in der Praxis auch gut
zu organisieren. Das ist alles sehr von der jeweiligen Einrichtung
und letztendlich von Qualifikation und Engagement des tatsächlich
vorhandenen Personals, vor allem der Leitung, abhängig.
Das bezieht sich insbesondere darauf, wie gut die Abläufe
organisiert sind, und es ist eine Frage der regelmäßigen
Fortbildung und der Begleitung der Pflegekräfte, bspw. in
Supervisions- und Balint- Gruppen.
Allerdings wird eine Einrichtung mit geringer „Fachquote“, dem
Anteil von Pflegekräften mit Vollausbildung, nur in begrenztem
Umfang in der Lage sein, Leistungen der Behandlungspflege zu
erbringen, für die eben nur eine Fachkraft eingesetzt werden
darf. Und davon gibt es gerade bei Menschen im Wachkoma eine große
Zahl.
Wenn man früh genug anfängt, sich mit einer
Unterbringung in einer Einrichtung zu beschäftigen und nicht
aufgrund sich überstürzender Ereignisse kurzfristig
nehmen muss, was verfügbar ist, wird man bezogen
auf den jeweiligen Einzelfall die Vor- und Nachteile gegeneinander
abwägen müssen und eine Entscheidung treffen, die
unter den gegebenen Umständen „relativ“
optimal ist. Im folgenden sollen dazu einige Anregungen gegeben
werden.
Neben den genannten „traditionellen“ Institutionen gibt es
noch alternative Formen, etwa Wohngemeinschaften von
Betroffenen, wo die Versorgung zwar auch durch Dritte
durchgeführt und gesichert wird (also nicht durch
Angehörige, was eher einer häuslichen Versorgung
entspräche), aber nicht in einer klassischen Institution.
Träger ist auch meist nicht einer der großen
Wohlfahrtsverbände, sondern ein für diesen
Zweck gegründeter Verein mit starkem Selbsthilfe- und
Selbstorganisationscharakter. Diese Formen sind aber
zur Zeit noch sehr selten anzutreffen.
Eines ist jedenfalls so gut wie sicher: Das wünschenswerte
Optimum wird man nicht finden. Es werden immer Kompromisse notwendig
sein.
Dies belegt auch eine Studie über die Betreuung von Menschen im
Wachkoma, siehe: Christel Bienstein: Menschen im Wachkoma. In: Peter Nydahl (Hrsg): Wachkoma. Betreuung, Pflege und Förderung eines Menschen im Wachkoma, Urban&Fischer 2005, S. 8 – 16, insb. S. 13
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