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Das Phasenmodell

Rehabilitationsphasen für Schwerst-Schädel-Hirnverletzte und Patienten im Wachkoma

 
  Der typische Verlauf der Behandlung für Schwerst-Schädel-Hirnverletzte wird in einem Phasenmodell beschrieben. Dabei müssen nicht notwendigerweise alle Phasen nacheinander durchlaufen werden. Vielmehr richtet es sich nach dem Genesungszustand und den wiedererlangten Fähigkeiten des Betroffenen, welche Phase angesteuert und welche übersprungen wird.

Eine grundsätzliche Regel ist allerdings, dass nach der Akutphase auf jeden Fall ein Aufenthalt in der Frührehabilitation folgt. Leider versuchen manchmal Ärzte der Intensivstation oder Kostenträger davon abzuweichen und Betroffene gleich in eine Pflegeeinrichtung zu verlegen. Nehmen Sie in einem solchen Fall bitte mit uns Kontakt auf!

Phase A: Akutbehandlung
Neurologische neurochirurgische, internistische Klinik (Intensivstation)


Phase B: Frührehabilitation
Frührehabilitation mit noch meist schweren Bewußtseinsstörungen. Der Patient ist inkontinent, künstlich ernährt, intensivmedizinische Behandlungsmöglichkeiten sollten noch vorgehalten werden. Durch umfangreiche rehabilitative Maßnahmen (Behandlungspflege, Therapien) soll eine Besserung des Bewußtseinszustandes und die Herstellung der Mitarbeit des Komapatienten an den Therapien erreicht werden. Aufnahmekriterien: Nicht mehr dauerbeatmungspflichtig, kreislaufstabil, Verletzungen versorgt, Knochenbrüche übungsstabil. Kein Hirndruck.


Phase C: Weiterführende Rehabilitaion
Weiterführende Rehabilitation. Der Patient kann in der Therapie bereits mitarbeiten muß aber noch mit hohem pflegerischen Aufwand betreut werden. Durch umfangreiche Rehamaßnahmen soll die Teilmobilisierung erreicht werden.
Phase C ist leistungsrechtlich in § 40 Abs. 2 SGB V,§ 15 SGB VI bzw. § 559 RVO einzuordnen.


Phase D: Medizinische Rehabilitation
Tritt nach Abschluß der Frühmobilisierung ein und stellt die medizinische Rehabilitation im bisherigen Sinne dar. Hier ist die Rentenversicherung der zuständige Leistungsträger, bzw. die Unfall- oder Krankenversicherung (bei besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen).


Phase E: Nachgehende Rehabilitation
Nachgehende Reha und berufliche Reha. Hier geht es insbesondere bei den Behandlungszielen um die Sicherung des medizinischen Behandlungserfolges, bzw. um Vorbeugung oder Besserung einer Behinderung (bzw. Verhütung), von deren Verschlimmerung sowie Vermeidung oder Minderung von Pflegebedürftigkeit und um die berufliche Wiedereingliederung (1. oder 2. Arbeitsmarkt) sowie die soziale und häusliche Wiedereingliederung.


Phase F: Aktivierende Rehabilitation
Trotz aller medizinischen und rehabilitativen Bemühungen in der Akutbehandlung und in den nachfolgenden Behandlungsphasen (meist schon nach Phase B) bleiben bei einer Reihe von neurologischen Patienten schwerste Schädigungen bestehen. Sie gehen vom Apallischen Syndrom bis zu verschiedenen Graden von Fähigkeitsstörungen (oft auch mit Mehrfachbehinderungen). Diese Rehaphase ist auf Langzeit angelegt. Leider fühlt sich fast nur noch die Pflegekasse (leider Teilkasko!) zuständig. Ein Patient im Wachkoma muss in Stufe 3+ (Härtefall) eingestuft sein. Wenn nicht diese Patienten, welche dann? Haben Sie schon das Blindengeld beantragt? Eigentlich müßte durch das Langzeit-Krankheitsbild "Apallisches Syndrom" ausgelöst, die Krankenkasse mindestens 50 % der Kosten für "Aktivierende Behandlungspflege" in Phase F für Patienten im Wachkoma übernehmen. Die Phase F wird geleistet zu Hause (70%!), in Fachpflege Einrichtungen und auch in Seniorenheimen.


Phase G: Betreutes und begleitendes Wohnen
Durch ein Therapie-, Beratungs-, Betreuungs- und Pflegeangebot soll den Schädel-Hirnverletzten nach erfolgter Rehabilitation/Teilrehabilitation unter dem Motto "Hilfe zur Selbsthilfe" geholfen werden, zu selbstbestimmtem Leben zurückzufinden.
 
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Siehe auch

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