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Der typische Verlauf der Behandlung für Schwerst-Schädel-Hirnverletzte wird
in einem Phasenmodell beschrieben. Dabei müssen nicht notwendigerweise alle
Phasen nacheinander durchlaufen werden. Vielmehr richtet es sich nach dem
Genesungszustand und den wiedererlangten Fähigkeiten des Betroffenen, welche
Phase angesteuert und welche übersprungen wird.
Eine grundsätzliche Regel ist allerdings, dass nach der Akutphase auf jeden
Fall ein Aufenthalt in der Frührehabilitation folgt. Leider versuchen manchmal
Ärzte der Intensivstation oder Kostenträger davon abzuweichen und Betroffene
gleich in eine Pflegeeinrichtung zu verlegen. Nehmen Sie in einem solchen Fall
bitte mit uns Kontakt auf!
- Phase A: Akutbehandlung
- Neurologische neurochirurgische, internistische Klinik
(Intensivstation)
- Phase B: Frührehabilitation
- Frührehabilitation mit noch meist schweren Bewußtseinsstörungen. Der
Patient ist inkontinent, künstlich ernährt, intensivmedizinische
Behandlungsmöglichkeiten sollten noch vorgehalten werden. Durch umfangreiche
rehabilitative Maßnahmen (Behandlungspflege, Therapien) soll eine Besserung
des Bewußtseinszustandes und die Herstellung der Mitarbeit des Komapatienten
an den Therapien erreicht werden. Aufnahmekriterien: Nicht mehr
dauerbeatmungspflichtig, kreislaufstabil, Verletzungen versorgt, Knochenbrüche
übungsstabil. Kein Hirndruck.
- Phase C: Weiterführende Rehabilitaion
- Weiterführende Rehabilitation. Der Patient kann in der Therapie bereits
mitarbeiten muß aber noch mit hohem pflegerischen Aufwand betreut werden.
Durch umfangreiche Rehamaßnahmen soll die Teilmobilisierung erreicht werden.
Phase C ist leistungsrechtlich in § 40 Abs. 2 SGB V,§ 15 SGB VI bzw. § 559
RVO einzuordnen.
- Phase D: Medizinische Rehabilitation
- Tritt nach Abschluß der Frühmobilisierung ein und stellt die medizinische
Rehabilitation im bisherigen Sinne dar. Hier ist die Rentenversicherung der
zuständige Leistungsträger, bzw. die Unfall- oder Krankenversicherung (bei
besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen).
- Phase E: Nachgehende Rehabilitation
- Nachgehende Reha und berufliche Reha. Hier geht es insbesondere bei den
Behandlungszielen um die Sicherung des medizinischen Behandlungserfolges, bzw.
um Vorbeugung oder Besserung einer Behinderung (bzw. Verhütung), von deren
Verschlimmerung sowie Vermeidung oder Minderung von Pflegebedürftigkeit und um
die berufliche Wiedereingliederung (1. oder 2. Arbeitsmarkt) sowie die soziale
und häusliche Wiedereingliederung.
- Phase F: Aktivierende Rehabilitation
- Trotz aller medizinischen und rehabilitativen Bemühungen in der
Akutbehandlung und in den nachfolgenden Behandlungsphasen (meist schon nach
Phase B) bleiben bei einer Reihe von neurologischen Patienten schwerste
Schädigungen bestehen. Sie gehen vom Apallischen Syndrom bis zu verschiedenen
Graden von Fähigkeitsstörungen (oft auch mit Mehrfachbehinderungen). Diese
Rehaphase ist auf Langzeit angelegt. Leider fühlt sich fast nur noch die
Pflegekasse (leider Teilkasko!) zuständig. Ein Patient im Wachkoma muss in
Stufe 3+ (Härtefall) eingestuft sein. Wenn nicht diese Patienten, welche dann?
Haben Sie schon das Blindengeld beantragt? Eigentlich müßte durch das
Langzeit-Krankheitsbild "Apallisches Syndrom" ausgelöst, die Krankenkasse
mindestens 50 % der Kosten für "Aktivierende Behandlungspflege" in Phase F für
Patienten im Wachkoma übernehmen. Die Phase F wird geleistet zu Hause (70%!),
in Fachpflege Einrichtungen und auch in Seniorenheimen.
- Phase G: Betreutes und begleitendes Wohnen
- Durch ein Therapie-, Beratungs-, Betreuungs- und Pflegeangebot soll den
Schädel-Hirnverletzten nach erfolgter Rehabilitation/Teilrehabilitation unter
dem Motto "Hilfe zur Selbsthilfe" geholfen werden, zu selbstbestimmtem Leben
zurückzufinden.
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