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WACHKOMA
Wachkoma ist eine in der
Öffentlichkeit wenig bekannte schwerste
Behinderung, Folge einer schweren Schädigung
des Gehirns. Betroffene können nur sehr
eingeschränkt ihre Umwelt
wahrnehmen und reagieren. Aber Wachkoma ist Leben!
Und wir können mit den Betroffenen leben!
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Ein Augenblick im Leben...

Armin Nentwig
Vorsitzender |
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Es kann
jeden in jedem Moment treffen: durch Unfall
mit schwerer Verletzung des Kopfes (Verkehr,
Freizeit, Arbeit), durch Wiederbelebung nach
Herzinfarkt – alltägliche Risiken des
Lebens eben.
Mit unserer Arbeit möchten wir
beitragen, dass von Wachkoma Betroffene,
ihre Angehörigen, Lebenspartner und
Freunde sich über ihre Erfahrungen
austauschen und wechselseitig stärken
und unterstützen. |
Akutfall - was tun?
Angehörige eines Patienten mit
einer schweren
Schädel-Hirnverletzung oder
einer anderen schweren Schädigung des
Gehirns geraten in eine völlig neue
Lebenssituation und es sind innerhalb
kürzester Zeit völlig neue
Aufgaben zu bewältigen. Es sind
weitreichende
Entscheidungen über Dinge
zu treffen, die bis zu diesem Zeitpunkt
unbekannt waren. Die folgenden
Informationen geben einen
ersten Überblick über die
wichtigsten Themen.
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Das Faltblatt beantwortet die dringensten
Fragen für Angehörige. (PDF-Datei)
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Patienten
mit einer schweren
Schädel-Hirnverletzung oder
-schädigung werden nach dem Eintritt
des Ereignisses und nach der Erstversorgung
(OP oder Wiederbelebung) zumeist auf einer
Intensivstation versorgt. Auf
Angehörige oder Menschen, die sich um
den Patienten kümmern, kommen noch in
dieser Zeit im Prinzip folgende Aufgaben zu:
- Sie müssen die Verletzung und
deren Folgen verstehen, um für die
anstehenden Entscheidungen gerüstet
zu sein.
- Sie sind die wichtigste Bezugsperson
für den Verletzten, ihre
persönliche Zuwendung wird den
Verlauf wesentlich beeinflussen.
- Sie müssen frühzeitig
Weichen für die anschließende
Versorgung stellen, obwohl der Ausgang
der Erkrankung noch nicht absehbar ist.
Viele Angehörige werden immer wieder
davon überrascht, wie schnell sich die
Dinge entwickeln können. Auch wenn am
Anfang die Zeit stehen zu bleiben scheint,
sobald erste Besserungen eintreten und der
Patient sich stabilisiert, sind innerhalb
kürzester Zeit jede Menge
Entscheidungen zu treffen.
Sie sollten in jedem Fall
frühzeitig die persönliche
Unterstützung durch Fachleute und
Selbsthilfegruppen suchen!
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Das Phasenmodell
Rehabilitationsphasen für
Schwerst-Schädel-Hirnverletzte und Patienten
im Wachkoma
Der typische Verlauf der Behandlung
für Schwerst-Schädel-Hirnverletzte wird in
einem Phasenmodell beschrieben. Dabei müssen
nicht notwendigerweise alle Phasen nacheinander
durchlaufen werden. Vielmehr richtet es sich nach
dem Genesungszustand und den wiedererlangten
Fähigkeiten des Betroffenen, welche Phase
angesteuert und welche übersprungen wird.
Eine grundsätzliche Regel ist allerdings,
dass nach der Akutphase auf jeden Fall ein
Aufenthalt in der Frührehabilitation folgt.
Leider versuchen manchmal Ärzte der
Intensivstation oder Kostenträger davon
abzuweichen und Betroffene gleich in eine
Pflegeeinrichtung zu verlegen. Nehmen Sie in einem
solchen Fall bitte mit uns Kontakt auf!
- Phase A: Akutbehandlung
- Neurologische neurochirurgische,
internistische Klinik (Intensivstation)
- Phase B: Frührehabilitation
- Frührehabilitation mit noch meist
schweren Bewußtseinsstörungen. Der
Patient ist inkontinent, künstlich
ernährt, intensivmedizinische
Behandlungsmöglichkeiten sollten noch
vorgehalten werden. Durch umfangreiche
rehabilitative Maßnahmen
(Behandlungspflege, Therapien) soll eine
Besserung des Bewußtseinszustandes und die
Herstellung der Mitarbeit des Komapatienten an
den Therapien erreicht werden.
Aufnahmekriterien: Nicht mehr
dauerbeatmungspflichtig, kreislaufstabil,
Verletzungen versorgt, Knochenbrüche
übungsstabil. Kein Hirndruck.
- Phase C: Weiterführende Rehabilitaion
- Weiterführende Rehabilitation. Der
Patient kann in der Therapie bereits mitarbeiten
muß aber noch mit hohem pflegerischen
Aufwand betreut werden. Durch umfangreiche
Rehamaßnahmen soll die Teilmobilisierung
erreicht werden.
Phase C ist leistungsrechtlich in § 40 Abs.
2 SGB V,§ 15 SGB VI bzw. § 559 RVO
einzuordnen.
- Phase D: Medizinische Rehabilitation
- Tritt nach Abschluß der
Frühmobilisierung ein und stellt die
medizinische Rehabilitation im bisherigen Sinne
dar. Hier ist die Rentenversicherung der
zuständige Leistungsträger, bzw. die
Unfall- oder Krankenversicherung (bei besonderen
versicherungsrechtlichen Voraussetzungen).
- Phase E: Nachgehende Rehabilitation
- Nachgehende Reha und berufliche Reha. Hier
geht es insbesondere bei den Behandlungszielen
um die Sicherung des medizinischen
Behandlungserfolges, bzw. um Vorbeugung oder
Besserung einer Behinderung (bzw.
Verhütung), von deren Verschlimmerung sowie
Vermeidung oder Minderung von
Pflegebedürftigkeit und um die berufliche
Wiedereingliederung (1. oder 2. Arbeitsmarkt)
sowie die soziale und häusliche
Wiedereingliederung.
- Phase F: Aktivierende Rehabilitation
- Trotz aller medizinischen und rehabilitativen
Bemühungen in der Akutbehandlung und in den
nachfolgenden Behandlungsphasen (meist schon
nach Phase B) bleiben bei einer Reihe von
neurologischen Patienten schwerste
Schädigungen bestehen. Sie gehen vom
Apallischen Syndrom bis zu verschiedenen Graden
von Fähigkeitsstörungen (oft auch mit
Mehrfachbehinderungen). Diese Rehaphase ist auf
Langzeit angelegt. Leider fühlt sich fast
nur noch die Pflegekasse (leider Teilkasko!)
zuständig. Ein Patient im Wachkoma muss in
Stufe 3+ (Härtefall) eingestuft sein. Wenn
nicht diese Patienten, welche dann? Haben Sie
schon das Blindengeld beantragt? Eigentlich
müßte durch das
Langzeit-Krankheitsbild "Apallisches Syndrom"
ausgelöst, die Krankenkasse mindestens 50 %
der Kosten für "Aktivierende
Behandlungspflege" in Phase F für Patienten
im Wachkoma übernehmen. Die Phase F wird
geleistet zu Hause (70%!), in Fachpflege
Einrichtungen und auch in Seniorenheimen.
- Phase G: Betreutes und begleitendes Wohnen
- Durch ein Therapie-, Beratungs-, Betreuungs-
und Pflegeangebot soll den
Schädel-Hirnverletzten nach erfolgter
Rehabilitation/Teilrehabilitation unter dem
Motto "Hilfe zur Selbsthilfe" geholfen werden,
zu selbstbestimmtem Leben zurückzufinden.
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Aktuelle Veranstaltungen unseres Bundesverbandes
Freitag, 2.
März 2012, 11:30 - 16:00 Uhr im
SRH Gesundheitszentrum
Gemeinsame
Informationsveranstaltung mit
Angehörigentreff
Bei der alten Saline 2, 74206 Bad Wimpfen, Tel. 0 70 63-52-0
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WEITERE
INFORMATIONEN
Neu auf unseren Seiten
Oktober 2011
Aktuelle Broschüre, 10. Auflage, von Dr.
Andreas Zieger "Informationen und Hinweise für
Angehörige von Schädel-Hirnverletzten und
Menschen im Wachkoma (sog. apallisches Syndrom)" - zum Downdoad im
Mitgliederbereich.
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Aktuelles
Mo., 30.01.2012
6.
Nachsorgekongress der Arbeitsgemeinschaft
„Teilhabe, Rehabilitation, Nachsorge und
Integration nach Schädelhirnverletzung“
01. und 02. März 2012,
URANIA Berlin e.V.
Fr., 27.01.2012
BAG
SELBSTHILFE e.V. kritisiert u.a. fehlendes
Stimmrecht für Patientenvertreterinnen und
Patientenvertreter
Der am
vergangenen Montag vom Bundesministerium der
Justiz und Bundesministerium für
Gesundheit auf den Weg gebrachte offizielle
Referentenentwurf für das lange
angekündigte Patientenrechtegesetz bleibt
nach Ansicht der BAG SELBSTHILFE e.V. weit
hinter den Erwartungen der
Patientenvertreter/innen zurück.
Do., 26.01.2012
Weitere Spieltermine- und orte
„Zwischen Welten“
Einige Vorstellungen des Dokumentarfilms
„ZWISCHEN WELTEN“ sind zu tollen Events geworden.
Nun gibt es weitere Spieltermine- und orte ......
Mo., 16.01.2012
Ambulante
neuropsychologische Therapie künftig
GKV-Leistung
Patientinnen und Patienten mit erworbenen
hirnorganischen Erkrankungen – beispielsweise nach
einem Schädelhirntrauma oder einem Schlaganfall
– können künftig eine ambulante
neuropsychologische Therapie als Leistung der
gesetzlichen Krankenversicherung beanspruchen. Lesen
Sie weiter ...
Mi., 14.12.2011
Kinostart 12. Januar 2012
(zunächst) in den bayerischen Kinos: ZWISCHEN
WELTEN - Vom Aufwachen in einem anderen Leben
Karin Burkhart und Werner Vogler wurden ins
künstliche Koma versetzt und vom einen auf den
anderen Moment war in ihrem Lebens nichts mehr wie
zuvor. Der preisgekrönte Dokumentarfilm von
Marc Haenecke begleitet einfühlsam diese zwei
Menschen und ihre Angehörigen ein Jahr lang auf
ihrem Weg zurück ins Leben.
Fr., 02.12.2011
Werkstattleistungen
für Behinderte
Behindertenbeauftragter der Bundesregierung
begrüßt wegweisende Klarstellung des
Bundessozialgerichts zum Persönlichen Budget
von Werkstattleistungen
Ausgabejahr 2011, Erscheinungsdatum 30.11.2011
Menschen mit Behinderungen können nach der
Klarstellung des Bundessozialgerichts damit rechnen,
zukünftig Werkstattleistungen ohne Anbindung an
eine Werkstatt für behinderte Menschen in
Anspruch nehmen zu können. Lesen
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Ältere Beiträge finden Sie in unserem Archiv.
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Downloads
Plakat DIN
A4 als PDF-Datei
Plakat des Bundesverbandes im
Format DIN A4 als PDF-Datei zum Download
Folder Bundesverband als PDF-Datei
Aktueller Folder des Bundesverban-
des als PDF-Datei zum Download |
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