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Geschichte der Frührehabilitation

Das Modell der neurologisch-neurochirurgischen Frührehabilitation hat in Deutschland seine Ursprünge in der Frühversorgung Kriegsverletz-ter. Wilhelm Tönnis entwickelte im 2. Weltkrieg ein Konzept zur rehabilitativen Versorgung Hirnverletzter, die in Sondereinrichtungen zusammengefasst und hier von einem multidisziplinären Team von der Akutbehandlung bis zur beruflichen Wiedereingliederung intensiv rehabilitativ behandelt wurden.

 
  Irgendwann waren keine Kriegsverletzten mehr zu versorgen und dieses Konzept geriet fast in Vergessenheit. Es passte ja auch nicht so recht in die überschaubare, gut sortierte Rehabilitations-Landschaft mit ihrem aufgrund unterschiedlicher sozialversicherungsrechtlicher Zuständigkeiten gegliederten System, den fast hermetisch gegeneinander abgeschotteten Blöcken der Akutbehandlung und Rehabilitation, letztere nochmals unterteilt in medizinische und berufliche Rehabilitation.

In den 70er und 80er Jahren kam dann Bewegung in dieses starre System.

Durch Ausbau des Rettungswesens und die sich rasch verbessernden Möglichkeiten der Unfall- und Intensivmedizin überlebten immer mehr Menschen auch schwerste Schädelhirntraumen (SHT). Ihr Leben konnte gerettet werden, nicht immer jedoch ihre Lebensqualität. Auch die beste akutmedizinische Behandlung war nicht in der Lage, sie bis zur Entlassung „rehabilitationsfähig“ zu machen. Eine Versorgungslücke tat sich auf, denn für den umfassenden rehabilitativen Behandlungsbedarf hatte das bestehende System zunächst kein Angebot. Dieses galt es zu schaffen.

Bereits Anfang der 70er Jahre war die Abgrenzung der beruflichen gegen die medizinische Rehabilitation durchbrochen worden. Auf Initiative des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung (BMA) wurden medizinisch-berufliche Rehabilitations-Einrichtungen (sogenannte „Phase II“-Einrichtungen) geschaffen, die in einem nahtlos ineinandergreifenden Verfahren unter einem Dach medizinische und berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation erbringen. Damit war sozusagen die Werkbank an das Krankenbett herangeholt worden.

Nun ging es darum, diese Einrichtungen weiter nach vorn, in die Akutmedizin hinein zu öffnen bzw. die Akut- und z.T. sogar die Intensivmedizin in die Rehabilitation hineinzuholen, d.h. Frührehabilitations-Abteilungen zu schaffen.

Am Anfang dieser Bewegung steht der 1986 von Gobiet, Hessisch-Oldendorf, zusammen mit dem Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG) gestartete Modellversuch Nordwestdeutschland, der belegte, dass Frühreha wirksam und somit sinnvoll und notwendig ist.

Hannelore Kohl und das von ihr 1983 gegründete Kuratorium ZNS haben diese Arbeit mit ihrem Modellprojekt „Computer helfen heilen“ unterstützt.

Auf Anregung und mit Förderung des Kuratorium ZNS wurde eine Arbeitsgruppe tätig und veröffentlichte im Oktober 1991 ein Memorandum zu „Notwendigkeit und Bedeutung der Frührehabilitation“, das Standards für die Frühreha setzte.

Diese Arbeit wurde fortgeführt von der Arbeitsgruppe neurologisch-neurochirurgische Frührehabilitation der Bundesarbeitsgemeinschaft der Phase II-Einrichtungen, die ihre Empfehlungen erstmals 1992 publizierte und 2000 eine auf den zwischenzeitlich gewonnenen Erfahrungen basierende Monographie zum „Qualitätsmanagement in der neurologisch-neurochirurgischen Frührehabilitation“ herausgab.

Zur Verortung der Frühreha, dieser Klammer zwischen Akutmedizin und Rehabilitation, im Sozialversicherungssystem wurde vom Verband der Rentenversicherungsträger (VDR) 1994 das die Phasen A – F umfassende Phasenmodell eingeführt.

Auf diesem aufbauend und es verdeutlichend folgten 1995 die „Empfehlungen zur Neurologischen Rehabilitation von Patienten mit schweren und schwersten Hirnschädigungen in den Phasen B und C“ der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR), und sozusagen zur Abrundung dieser grundlegenden Publikationen zur Frührehabilitation erschien 1996 die vollkommen überarbeitete 3. Auflage der Broschüre „Zur Rehabilitation Schwer-Schädel-Hirn-Verletzter“ des HVBG.

Die Arbeitsgruppe des Kuratorium ZNS hatte 1991 einen Bedarf von ca. 2000 Frühreha-Plätzen errechnet. Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (BMA) ging von einem Bedarf von ca. 2270 Plätzen (Kinder nicht mitgerechnet) für die BRD aus1.

In den 90er Jahren ist ein regional unterschiedlich dichtes Netz von Frühreha-Abteilungen entstanden, vorwiegend an Rehabilitations-Einrichtungen, aber auch an Akutkliniken. Es gibt inzwischen weit über 2000 Frühreha-Plätze in der BRD, 30% davon in Bayern. Das bedeutet, dass es neben fast überversorgten Regionen unverändert auch solche mit Versorgungslücken gibt.

Dr. med. Annegret Ritz
Ärztin für Neurologie
Leitende Ärztin i.R. des Neurologischen Rehabilitationszentrums
für Kinder und Jugendliche
Bremen Friedehorst


1 Kock C, Fuhrmann R (1992): Neurologische Frührehabilitation – ein dringendes Erfordernis. Rehabilitation 31, 217-219

 
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