Versorgung in einer Einrichtung
Wenn weder ein eigenbestimmtes und unabhängiges Leben noch ein Verbleib zu Hause möglich sind, dann steht der Umzug in eine Einrichtung an. Die Behinderungen sind dann meistens so erheblich, dass nur eine Pflegeeinrichtung in Frage kommt.
Der Bundesverband "Schädel-Hirn Patienten in Not" setzt sich seit Jahren dafür ein, in einer solchen Einrichtung Bedingungen zu schaffen, die den Lebensbedinungen des Betroffenen angemessen sind und ihn in seinen Behinderungen fördern. Dieses Ziel wird unter dem Stichwort "aktivierende Pflege" behandelt. Der Bundesverband hat dafür das Konzept der "Phase F" entwickelt und bundesweit durchgesetzt.
Mit dem Entschluß zum Umzug in eine Pflegeeinrichtung sind keineswegs alle Probleme gelöst. Man erfährt sicherlich meistens eine Entlastung und eine Unterstützung. Aber immer treten auch neue Fragen und Probleme auf, die gelöst werden müssen.
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Wohnen in einem Pflegeheim ist teuer. Die Versorgung in einer spezialisierten Einrichtung kann zwischen 4.000 und 5.000 Euro pro Monat kosten, und es sind damit noch längst nicht alle Kosten abgedeckt. Die Pflegeversicherung erstattet davon gegenwärtig 1.432 Euro (bei Pflegestufe 3), also etwa ein Drittel. Der weitaus größere Teil muß von dem Betroffenen selbst aufgebracht werden. Reichen die Mittel nicht aus, springen die Sozialbehörden ein, die allerdings nach Maßgabe des Gesetzes auf Vermögen von Angehörigen zurückgreifen können. Die Finanzierung wird so oftmals eine große Belastung
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Es muß eine geeignete Pflegeeinrichtungen gefunden werden. Nicht alle Pflegeeinrichtungen können einen Wachkomabetroffenen gut und angemessen versorgen. Nicht wenige Einrichtungen, auch solche mit einer eigenen Abteilung für Menschen im Wachkoma, gewährleisten lediglich eine sogenannte "Grundversorgung" , d.h. Unterkunft , Ernährung und Standard-Grundpflege. Eine tägliche und regelmäßige Mobilisierung beispielsweise, für Menschen im Wachkoma unverzichtbar, ist nicht immer enthalten, und auch nicht eine sorgfältige und umfassende Prophylaxe gegen Folgeschäden. Spezielle Einrichtungen der Phase F, die das gewährleisten können, sind nicht überall anzutreffen.
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Pflegeeinrichtungen sind sehr unterschiedlich. In der Öffentlichkeit wurde verschiedentlich über gravierende Mängel in der Betreuung berichtet. Es geht das Wort vom "Pflegenotstand" um, nicht zuletzt verschärft durch aktuelle Maßnahmen zur sog. "Kostendämpfung" im Gesundheitswesen. Eine gute Pflegeeinrichtung zu finden, ist nicht einfach. Wir helfen Ihnen!
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Leben in einer Pflegeeinrichtung folgt eigenen Regeln. Das wird im alltäglichen Leben an vielen Kleinigkeiten deutlich - für den Bewohner, aber auch für die Angehörigen. Man ist als Erwachsener plötzlich nicht mehr selbständig, sondern "Laie" und von Entscheidungen von "Fachleuten" abhängig. Das führt zu Konflikten und Unzufriedenheit.
Der Verband will Betroffene und Angehörige, und natürlich auch Pflegeeinrichtungen, darin unterstützen, eine gute und förderliche Betreuung sicher zu stellen. Wir sammeln Adressen von Pflegeeinrichtungen und stellen sie den Mitgliedern zur Verfügung. Wir organisieren vielfältigen Erfahrungsaustausch unserer Mitglieder und Mitgliedseinrichtungen untereinander. Insbesondere sind wir an Erfahrungsberichten interessiert. Schreiben Sie uns, lassen Sie andere an Ihren Erfahrungen und Ihrem Wissen teilhaben.
Im Detail
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Formen der stationären Versorgung in einer Pflegeeinrichtung
Art und Weise der stationären Versorgung in Pflegeheimen ist grundsätzlich bundesweit in Sozialgesetzbuch geregelt. Die Details der Ausgestaltung ist aber Sache der Länder und damit jeweils unterschiedlich. Dennoch kann man drei Formen der Versorgung unterscheiden, die kurz beschrieben und gegeneinander abgewogen werden. -
Apallisches Syndrom - Leben im Wachkoma
Es ist eine Welt der leisen Zeichen. Eine Welt, in der Langsamkeit und Geduld dominieren und wo kaum vorhersehbar ist, wie der weitere Verlauf aussehen wird. Menschen im Wachkoma haben ihren eigenen Rhythmus und zeigen ganz unterschiedliche Entwicklungen. Im Haus Minneburg in Wetzlar gilt es als Maxime, diese Patienten so individuell und umfassend zu fördern wie möglich. -
Leitlinie zur Versorgung von tracheotomierten und laryngektomierten Patienten
Der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, hat eine Leitlinie zur „Versorgung von tracheotomierten und laryngektomierten Patienten“ als 40-seitige Broschüre veröffentlicht. Die Leitlinie wurde vom BVMed-Fachbereich „Tracheostomie/ Laryngektomie (FBTL)“ erarbeitet und beschreibt Qualitätsstandards zur Versorgung von Kehlkopflosen und schwer Atemwegserkrankten. -
Finanzierung des Pflegeheims
Kurzinformation zu den aktuellen Regelungen der Finanzierung einer Unterbringung im Pflegeheim. - So., 15.03.2009
Pflegeheime im Kostenvergleich
Das Statistische Bundesamt führt alle 2 Jahre einen statistischen Ländervergleich von Pflege im Rahmen der Pflegeversicherung durch (Pflegestatistik). Die Analysen sind leider nicht detailliert genug, um für Betroffene im Wachkoma aussagekräftig zu sein.

