Wachkoma

Wachkoma ist eine in der Öffentlichkeit wenig bekannte schwerste Behinderung, Folge einer schweren Schädigung des Gehirns. Betroffene können nur sehr ein­ge­schränkt ihre Umwelt wahrnehmen und reagieren. Aber Wachkoma ist Leben! Und wir können mit den Betroffenen leben!

Ein Augenblick im Leben...

Armin Nentwig, Vorsitzender Armin Nentwig,
Vorsitzender


Es kann jeden in jedem Mo­ment treffen: durch Unfall mit schwe­rer Verletzung des Kopfes (Verkehr, Freizeit, Ar­beit), durch Wiederbe­lebung nach Herzinfarkt – all­täg­liche Risiken des Lebens eben.

Mit unserer Arbeit möchten wir beitragen, dass von Wach­koma Betroffene, ihre Angehörigen, Lebens­partner und Freunde sich über ihre Erfah­run­gen austauschen und wechselseitig stärken und unterstützen.




Einladung
 
20 Jahre Bundesverband „Schädel-Hirnpatienten in Not e.V.“ (Deutsche Wachkoma Gesellschaft)
 
20 Jahre bundesweite Notrufzentrale für die Angehörigen schwerst schädel-hirngeschädigter Menschen in Amberg
 
Fachtagung – Jubiläumsveranstaltung – Mitgliederversammlung mit Neuwahl
 
Freitag, 26. März und Samstag, 27. März 2010 in 92224 Amberg/Oberpfalz
(ca. 50 km vom Autobahnkreuz Nürnberg A6)
(ca. 40 min. vom Hauptbahnhof Nürnberg-Richtung Amberg-Schwandorf)
 
König-Ruprecht-Saal, Landratsamt Amberg, Schlossgraben 3, 92224 Amberg
(Parkmöglichkeiten: ACC oder Parkplatz Landratsamt-Kochkellerstraße)
 
(Einladungen an unsere Mitglieder mit Programm und Anmeldeformular werden in den nächsten Tagen per Post versandt.)
 
Das Programm steht zum Download bereit.

 

 



Wachkoma Phase F – Geld einfordern
Krankenkassen zahlen für medizinische Behandlungspflege Phase F in Pflegeheimen

Seit Jahren arbeitet unser Verband an der großen Zielsetzung, endlich die Krankenkassen an den Kosten der „medizinisch-aktivierenden Behandlungspflege“ von Patienten im Wachkoma, die in Einrichtungen untergebracht sind, zu beteiligen.

Nachdem bereits 2007 das Sozialgesetzbuch (§ 37 Abs. 2 SGB V) dahingehend geändert wurde, muss nun auch von den Krankenkassen dieser Beitrag zu den Kosten eingefordert werden.
Bekanntlicher Weise finanziert bisher überwiegend die Pflegekasse allein und den Restbetrag zahlten oft die Angehörigen, meist jedoch die Sozialhilfe. Die damalige Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt und ihr Staatssekretär Dr. Klaus Theo Schröder verankerten nach Besuchen in unserer Zentrale in Amberg im Gesetzestext, dass Wachkomapatienten, die mind. sechs Monate in Pflegeeinrichtungen untergebracht sind und einen besonders hohen Bedarf an medizinischer Behandlungspflege haben, die Krankenkassen hierfür auch die Kosten übernehmen.
 
Uns liegt nun ein Musterschreiben vor, welches Sie bitte selbst oder über einen Anwalt an Ihre Krankenkasse richten. (siehe download)

Aktuelle Veranstaltungen

Weitere Informationen

  • Neu auf unseren Seiten

    04. Februar 2010
    Angehörige von Wachkoma-Patienten - Zwischen Hoffen und Bangen
    Nach einer schweren Schädel-Hirn-Verletzung ist oft nicht absehbar, ob der Patient wieder aufwachen, versterben oder im Wachkoma bleiben wird. Wie erleben Angehörige von Menschen diese ungewisse, belastende Situation?  ...  [weiter]
  • 04. Februar 2010
    Basale Stimulation in der Pflege
    (Autor: Peter Nydahl)
    Wie können wir zu Herrn M. einen Kontakt aufbauen? Was mag in ihm vorgehen? Wie erlebt er diese Situation, andere Menschen und vor allem sich selbst? Basale Stimulation in der Pflege ist ein Konzept, das nicht unmittelbare Antworten geben kann  ...  [weiter]

Aktuelles

  • Mi., 27.01.2010
    Ersatz -oder Verhinderungspflege
    Wer seinen Angehörigen pflegt, hat über die Pflegeversicherung Anspruch auf Kostenerstattung für die Ersatz- oder Verhinderungspflege!

Downloads