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Häusliche Krankenpflege muss künftig auch in der Kurzzeitpflege bezahlt werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die entsprechende Richtlinie
zur Verordnung von häuslicher Krankenpflege (HKP) geändert. Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die
Krankenkasse ist, dass die Patienten nicht pflegebedürftig nach § 14 SGB XI sind. Die Änderung der Richtlinie wurde am 25.06.2010 im
Bundesanzeiger veröffentlicht, der Beschuss trat am 26.06.2010 in Kraft.
Zur Begründung hieß es: "Die Neuregelung sollte nach dem Willen des Gesetzgebers durch eine "vorsichtige Erweiterung des Haushaltsbegriffs" bewirken,
dass in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) neue Wohnformen, Wohngemeinschaften und Betreutes Wohnen hinsichtlich der Erbringung von Häuslicher
Krankenpflege gegenüber konventionellen Haushalten nicht benachteiligt werden. Auch sollten betreute Wohnformen, deren Bewohner ambulante Leistungen der
gesetzlichen Pflegeversicherung erhalten, verbesserte Angebote für ambulant Pflegebedürftige darstellen."
Link: http://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/ab/0/#11/
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