Patientinnen
und Patienten mit erworbenen hirnorganischen
Erkrankungen – beispielsweise nach einem
Schädelhirntrauma oder einem
Schlaganfall – können künftig eine
ambulante neuropsychologische Therapie als
Leistung der gesetzlichen
Krankenversicherung beanspruchen. Einen
entsprechenden Beschluss fasste der
Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA)
Der Beschluss tritt nach erfolgter
Nichtbeanstandung durch das
Bundesministerium für Gesundheit nach
Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.
Der Beschlusstext wird in Kürze im
Internet veröffentlicht ( s.
nebenstehenden link )