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Ambulante neuropsychologische Therapie künftig GKV-Leistung

Quelle: Gemeinsamer Bundesauschuss

 
  Patientinnen und Patienten mit erworbenen hirnorganischen Erkrankungen – beispielsweise nach einem Schädelhirntrauma oder einem Schlaganfall – können künftig eine ambulante neuropsychologische Therapie als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung beanspruchen. Einen entsprechenden Beschluss fasste der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA)

Der Beschluss tritt nach erfolgter Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit nach Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft. Der Beschlusstext wird in Kürze im Internet veröffentlicht ( s. nebenstehenden link )




 

 

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Siehe auch


http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/zum-aufgabenbereich/22/

  
  
  
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