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Versorgung
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WACHKOMA

Wachkoma ist eine in der Öffentlichkeit wenig bekannte schwerste Behinderung, Folge einer schweren Schädigung des Gehirns. Betroffene können nur sehr ein­ge­schränkt ihre Umwelt wahrnehmen und reagieren. Aber Wachkoma ist Leben! Und wir können mit den Betroffenen leben!

 
 

Ein Augenblick im Leben...

Armin Nentwig, Vorsitzender
Armin Nentwig
Vorsitzender
   Es kann jeden in jedem Moment treffen: durch Unfall mit schwerer Verletzung des Kopfes (Verkehr, Freizeit, Arbeit), durch Wiederbelebung nach Herzinfarkt - alltägliche Risiken des Lebens eben.

Mit unserer Arbeit möchten wir beitragen, dass von Wachkoma Betroffene, ihre Angehörigen, Lebenspartner und Freunde sich über ihre Erfahrungen austauschen und wechselseitig stärken und unterstützen.
 
 

 

 
 

Akutfall - was tun?

Angehörige eines Patienten mit einer schweren Schädel-Hirn­ver­letzung oder einer anderen schweren Schädigung des Gehirns geraten in eine völlig neue Lebenssituation und es sind innerhalb kürzester Zeit völlig neue Aufgaben zu bewältigen. Es sind weit­reichende Ent­schei­dungen über Dinge zu treffen, die bis zu diesem Zeitpunkt un­bekannt waren. Die folgenden Infor­ma­tio­nen geben einen ersten Überblick über die wichtigsten Themen.

   
Das Faltblatt beantwortet die dringensten Fragen für Angehörige. (PDF-Datei)
 
Patienten mit einer schweren Schädel-Hirnverletzung oder -schädigung werden nach dem Eintritt des Ereignisses und nach der Erstversorgung (OP oder Wiederbelebung) zumeist auf einer Intensivstation versorgt. Auf Angehörige oder Menschen, die sich um den Patienten kümmern, kommen noch in dieser Zeit im Prinzip folgende Aufgaben zu:

  • Sie müssen die Verletzung und deren Folgen verstehen, um für die anstehenden Entscheidungen gerüstet zu sein.

  • Sie sind die wichtigste Bezugsperson für den Verletzten, ihre persönliche Zuwendung wird den Verlauf wesentlich beeinflussen.

  • Sie müssen frühzeitig Weichen für die anschließende Versorgung stellen, obwohl der Ausgang der Erkrankung noch nicht absehbar ist.

Viele Angehörige werden immer wieder davon überrascht, wie schnell sich die Dinge entwickeln können. Auch wenn am Anfang die Zeit stehen zu bleiben scheint, sobald erste Besserungen eintreten und der Patient sich stabilisiert, sind innerhalb kürzester Zeit jede Menge Entscheidungen zu treffen.

Sie sollten in jedem Fall frühzeitig die persönliche
Unterstützung durch Fachleute und Selbsthilfegruppen suchen!

 

 
 


 Fachtagung, Jahreshauptversammlung 2012
 und Treffen der Regionalgruppen-Leiter

 
 

 In unserer Dezember-Ausgabe der „Wachkoma und danach“ informierten wir bereits über
 die Termine unserer diesjährigen Fachtagung mit Jahreshauptversammlung. Auch an
 dieser Stelle teilen wir Ihnen die Termine noch einmal mit.

  • Freitag, 20. April 2012, ab 15:00 Uhr: Fachtagung
  • Samstag, 21. April, ab 09:30 Uhr: Fortsetzung der Fachtagung mit
    anschließender Jahreshauptversammlung unseres Verbandes
  • Donnerstag, 19. April, ab ca. 17:00 Uhr und
    Freitag Vormittag: Treffen der Regionalgruppenleiter


 
     
 

Aktuelle Veranstaltungen unseres Bundesverbandes

 
 
Freitag, 2. März 2012, 11:30 - 16:00 Uhr im
SRH Gesundheitszentrum
Gemeinsame Informationsveranstaltung mit Angehörigentreff
Bei der alten Saline 2, 74206 Bad Wimpfen, Tel. 0 70 63-52-0

Donnerstag, 1. März 2012, 12:30 - 16:15 Uhr
im Alloheim Senioren-Residenz Haus Anna Margareta
Gemeinsame Informationsveranstaltung mit Angehörigentreff
Weberstr. 6, 56470 Bad Marienberg, Tel. 0 26 61-95 79-0

 

 
 

Das Phasenmodell

Rehabilitationsphasen für Schwerst-Schädel-Hirnverletzte und Patienten im Wachkoma

Der typische Verlauf der Behandlung für Schwerst-Schädel-Hirnverletzte wird in einem Phasenmodell beschrieben. Dabei müssen nicht notwendigerweise alle Phasen nacheinander durchlaufen werden. Vielmehr richtet es sich nach dem Genesungszustand und den wiedererlangten Fähigkeiten des Betroffenen, welche Phase angesteuert und welche übersprungen wird.

Eine grundsätzliche Regel ist allerdings, dass nach der Akutphase auf jeden Fall ein Aufenthalt in der Frührehabilitation folgt. Leider versuchen manchmal Ärzte der Intensivstation oder Kostenträger davon abzuweichen und Betroffene gleich in eine Pflegeeinrichtung zu verlegen. Nehmen Sie in einem solchen Fall bitte mit uns Kontakt auf!

Phase A: Akutbehandlung
Neurologische neurochirurgische, internistische Klinik (Intensivstation)


Phase B: Frührehabilitation
Frührehabilitation mit noch meist schweren Bewußtseinsstörungen. Der Patient ist inkontinent, künstlich ernährt, intensivmedizinische Behandlungsmöglichkeiten sollten noch vorgehalten werden. Durch umfangreiche rehabilitative Maßnahmen (Behandlungspflege, Therapien) soll eine Besserung des Bewußtseinszustandes und die Herstellung der Mitarbeit des Komapatienten an den Therapien erreicht werden. Aufnahmekriterien: Nicht mehr dauerbeatmungspflichtig, kreislaufstabil, Verletzungen versorgt, Knochenbrüche übungsstabil. Kein Hirndruck.


Phase C: Weiterführende Rehabilitaion
Weiterführende Rehabilitation. Der Patient kann in der Therapie bereits mitarbeiten muß aber noch mit hohem pflegerischen Aufwand betreut werden. Durch umfangreiche Rehamaßnahmen soll die Teilmobilisierung erreicht werden.
Phase C ist leistungsrechtlich in § 40 Abs. 2 SGB V,§ 15 SGB VI bzw. § 559 RVO einzuordnen.


Phase D: Medizinische Rehabilitation
Tritt nach Abschluß der Frühmobilisierung ein und stellt die medizinische Rehabilitation im bisherigen Sinne dar. Hier ist die Rentenversicherung der zuständige Leistungsträger, bzw. die Unfall- oder Krankenversicherung (bei besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen).


Phase E: Nachgehende Rehabilitation
Nachgehende Reha und berufliche Reha. Hier geht es insbesondere bei den Behandlungszielen um die Sicherung des medizinischen Behandlungserfolges, bzw. um Vorbeugung oder Besserung einer Behinderung (bzw. Verhütung), von deren Verschlimmerung sowie Vermeidung oder Minderung von Pflegebedürftigkeit und um die berufliche Wiedereingliederung (1. oder 2. Arbeitsmarkt) sowie die soziale und häusliche Wiedereingliederung.


Phase F: Aktivierende Rehabilitation
Trotz aller medizinischen und rehabilitativen Bemühungen in der Akutbehandlung und in den nachfolgenden Behandlungsphasen (meist schon nach Phase B) bleiben bei einer Reihe von neurologischen Patienten schwerste Schädigungen bestehen. Sie gehen vom Apallischen Syndrom bis zu verschiedenen Graden von Fähigkeitsstörungen (oft auch mit Mehrfachbehinderungen). Diese Rehaphase ist auf Langzeit angelegt. Leider fühlt sich fast nur noch die Pflegekasse (leider Teilkasko!) zuständig. Ein Patient im Wachkoma muss in Stufe 3+ (Härtefall) eingestuft sein. Wenn nicht diese Patienten, welche dann? Haben Sie schon das Blindengeld beantragt? Eigentlich müßte durch das Langzeit-Krankheitsbild "Apallisches Syndrom" ausgelöst, die Krankenkasse mindestens 50 % der Kosten für "Aktivierende Behandlungspflege" in Phase F für Patienten im Wachkoma übernehmen. Die Phase F wird geleistet zu Hause (70%!), in Fachpflege Einrichtungen und auch in Seniorenheimen.


Phase G: Betreutes und begleitendes Wohnen
Durch ein Therapie-, Beratungs-, Betreuungs- und Pflegeangebot soll den Schädel-Hirnverletzten nach erfolgter Rehabilitation/Teilrehabilitation unter dem Motto "Hilfe zur Selbsthilfe" geholfen werden, zu selbstbestimmtem Leben zurückzufinden.

 
 
 


 
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Weitere Informationen

Neu auf unseren Seiten
Oktober 2011
Aktuelle Broschüre, 10. Auflage, von Dr. Andreas Zieger "Informationen und Hinweise für Angehörige von Schädel-Hirnverletzten und Menschen im Wachkoma (sog. apallisches Syndrom)" - zum Downdoad im Mitgliederbereich.

 
  
  

Aktuelles

Mo., 06.02.2012
Die Schön Klinik München Schwabing bietet in diesem Jahr erstmals Gesundheitsgespräche für Patienten/Angehörige rund um neurologische Themen. Nächster Termin ist der 15. März mit dem Thema: „Koma und Wachkoma: Licht ins Dunkel schwerer Bewusstseinsstörungen“.
Die Veranstaltungen sind für Interessenten kostenfrei, eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Mo., 30.01.2012
6. Nachsorgekongress der Arbeitsgemeinschaft „Teilhabe, Rehabilitation, Nachsorge und Integration nach Schädelhirnverletzung“
01. und 02. März 2012,
URANIA Berlin e.V.

Do., 26.01.2012
Weitere Spieltermine- und orte „Zwischen Welten“
Einige Vorstellungen des Dokumentarfilms „ZWISCHEN WELTEN“ sind zu tollen Events geworden. Nun gibt es weitere Spieltermine- und orte.

Mo., 16.01.2012
Ambulante neuropsychologische Therapie künftig GKV-Leistung
Patientinnen und Patienten mit erworbenen hirnorganischen Erkrankungen – beispielsweise nach einem Schädelhirntrauma oder einem Schlaganfall – können künftig eine ambulante
neuropsychologische Therapie als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung beanspruchen. Lesen Sie weiter ...

Mi., 14.12.2011
Kinostart 12. Januar 2012 (zunächst) in den bayerischen Kinos: ZWISCHEN WELTEN - Vom Aufwachen in einem anderen Leben
Karin Burkhart und Werner Vogler wurden ins künstliche Koma versetzt und vom einen auf den anderen Moment war in ihrem Lebens nichts mehr wie zuvor. Der preisgekrönte Dokumentarfilm von Marc Haenecke begleitet einfühlsam diese zwei Menschen und ihre Angehörigen ein Jahr lang auf ihrem Weg zurück ins Leben.

Fr., 02.12.2011
Werkstattleistungen für Behinderte
Behindertenbeauftragter der Bundesregierung begrüßt wegweisende Klarstellung des Bundessozialgerichts zum Persönlichen Budget von Werkstattleistungen
Ausgabejahr 2011, Erscheinungsdatum 30.11.2011
Menschen mit Behinderungen können nach der Klarstellung des Bundessozialgerichts damit rechnen, zukünftig Werkstattleistungen ohne Anbindung an eine Werkstatt für behinderte Menschen in Anspruch nehmen zu können. Lesen Sie weiter ...

Ältere Beiträge finden Sie in unserem Archiv.

 
  
  

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Plakat des Bundesverbandes im
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Folder Bundesverband als PDF-Datei
Aktueller Folder des Bundesverban-
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